Tafel zur Einweihung

Unser Verein

Die Schützengilde stellt sich vor
Die Schützengilde Rottweil blickt auf über 600 Jahre Geschichte zurück. Bis heute sind wir ein lebendiger Verein mit mehr als 150 Mitgliedern im Alter zwischen 8 und 92 Jahren.
Training für sportlichen Wettkampf, aber auch geselliges Beisammensein, beides wirst Du bei uns finden.
Vereinsgeschichte
Wenn Du Dich für den Schießsport interessierst, ganz gleich ob als Anfänger oder erfahrener Schütze, findest Du bei uns optimale Trainingsmöglichkeiten.

Mehr zum Schießsport
Wir freuen uns immer über neue Mitglieder, und wir laden jeden Interessierten ein, sich unseren Verein aus der Nähe anzusehen. Schau doch einfach mal zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei uns vorbei.
Unsere Öffnungszeiten

Das Schützenhaus

Unser Vereinsheim
Mit 1400 Quadratmetern  bietet unser Vereinsgelände In der Au genug Platz für vier Schießanlagen und einen gemütlichen Aufenthaltsraum.
Das gesamte Schützenhaus ist ebenerdig und barrierefrei.
Schützenhaus

Der Vorstand

Ansprechpartner im Verein

Thomas
Bucher

Oberschützenmeister
Obere Freitorstr. 7
78662 Bösingen
Tel. +49 162 3262600

Daniel
Guarraci

1. Schützenmeister
Sport- / Jugendleiter
Glükhergasse 12
78628 Rottweil
Tel. +49 176 57947515

Martin
Schmalz

2. Schützenmeister
Am Tann 15
78652 Deißlingen Lauffen
Tel. +49 171 4445461

Horst
Heilborn

Schriftführer
Armlederstraße 16
78628 Rottweil
Tel. +49 160 6343825

Annette
Blank

Schatzmeisterin
Lärchenweg 2
78661 Dietingen
Tel. +49 172 7561564

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Bogenreferent

John
Petek

Bogenreferent
 Tel. +49 151 74266011

Maren
Sohr

Bogenreferentin
Tel. +49 174 4217565

Chronik

Zeittafel zur Geschichte der Rottweiler Schützen
von Winfried Hecht

1384 


1408 


1422 


1450 



1454 




1466 



1474 



1477 



1496 


1496 



1502 


1504 


1517 



1522 



1541 


1545 



1558 



1560 


1560 



1580 



1584 



1585 


1586 


1589 


1596 



1600 


1602 


1605 


1612 


1627 



1693 


1697 



1727 


1743 


1754 


1754 


1762 



1767 


1775 


1796 


1799 


1803 



1804 


1809 


1809 


1817 



1820 



1825 



1832 


1865 


1884 


1894 


1897 



1902 



1927 


1941 




1955 



1956 



1958 






1961 



1964 


1965 


1970 


1973 



1983 


2006 


2008 



2008 



2010 


2014 


2024 

Erste Erwähnung von Rotteiler Pulvermachern.

Legendäre Gründung der Rottweiler Büchsenschützen

 "Maister Hans" steht als "Armbruster" in den Diensten der Stadt Rottweil.

Erwerbung eines Schießgeländes für die Büchsenschützen westlich der Königstraße beim heutigen Gasthaus "Schützen".

Der Großmeister des Johanniterordens, Jacques de Milly, nimmt die Rottweiler Büchsenschützen auf Verwendung des Rottweiler Komturs Konrad  die Schappel beim Ordenskapitel auf Rhodos in seinen Orden auf.

Friedrich der Ältere von Enzberg lädt die Rottweiler Schützen zu einem Schützenfest nach Mühlheim an der Donau ein.

Zum frühesten bekannten Schützenfest in Rottweil werden nachweislich die Schützen aus Straßburg, St.Gallen und Chur geladen.

Früheste Erwähnung der Bruderschaft der Rottweiler Armbrustschützen mit ihrem Altar in der Rottweiler Dominikanerkirche.

Der Ladbrief zum Rottweiler Schützenfest dieses Jahres wird in Freiburg gedruckt.

Der Rottweiler Johanniterkomtur, Georg von Ow, beauftragt die Rottweiler Büchsenschützen mit der Überwachung seiner Jahrtagsstiftung.

Der Sebastians-Altar der Rottweiler Armbrustschützen in der Dominikanerkirche wird privilegiert.

Rottweiler Schützen beteiligen sich am Zürcher Freischießen.

Der Rottweiler Patrizier Johann Freiburger stiftet einen Jahrtag in der Johanniterkirche und bedenkt dabei großzügig die Bruderschaft der Büchsenschützen.

Beim Schützenfest im benachbarten Villingen stellen die Rottweiler Armbrustschützen die stärkste städtische Abordnung.

Die Rottweiler Armbrustschützen stiften eine Weißbrot-Speisung für die Bedürftigen ihrer Stadt.

Hans Blatmacher hat sich nach einem Schützenfest in Rottweil "nechtlicher wegl aufsässig" benommen, wurde verhaftet und auf Fürbitte seiner Hausfrau und seiner kleiner Kinder entlassen.

In Rottweil findet das für das gesamte Oberdeutschland bedeutsame Herrenschießen mit 270 auswärtigen Teilnehmern statt, das Lienhart Flexel und Heinrich Gering beschreiben.

Fünf Rottweiler Schützen beteiligen sich am Schützenfest in Stuttgart.

Etwa um dieses Jahr bauen die Armbrustschützen ihr Schützenhaus im Schwarzen Graben beim
Schwarzen Tor.

Die Armbrustschützen zählen 40 Mitglieder. Armbrustschützen und Büchsenschützen erhalten vom Rat der Reichstadt Rottweil je 30 Paar Hosen.

Die Rottweiler Büchsenschützen nehmen an Schützenfesten in Wolfach, Ebingen, Schömberg und Triberg teil, die Armbrustschützen treten in Reutlingen an.

Zwei Büchsenschützen aus Rottweil sind am Calwer Schützenfest beteiligt.

Die Rottweiler Armbrustschützen sind am Pforzheimer Schützenfest beteiligt.

Die Rottweiler Armbrustschützen erneuern und erweitern ihre Weißbrotstiftung für die Rottweiler Armen.

Die Lichtpfleger der Büchsenschützengesellschaft erwerben eine größere Hypothek auf dem Haus eines Rottweiler Zunftmeisters im Sprenger-Ort.

Rottweiler Büchsenschützen nehmen am Schützenfest in Offenburg teil.

Drei Rottweiler Armbrustschützen sollen dem Schützenfest in Durlach "in aller Bescheidenheit beiwohnen"

Die Satzung der Rottweiler Armbrustschützen erscheint als einer der ersten Rottweiler Drucke.

Die Rottweiler beteiligen sich am Triberger Schützenfest.

Papst Urban VIII. verleiht den Rottweiler Armbrustschützen einen Ablass für ihre Sebastianskapelle in
der Dominikanerkirche.

Die Sebastians-Bruderschaft wird auf Geheiß des Rottweiler Magistrats erneuert.

Der Rat der Stadt Rottweil ermahnt die Rottweiler Schützen, dass „am gottesdienst nichts versäumt werden soll“.

Im Schützenhaus wirtet der ehemalige Schützenknecht Ferdinand Wolf im Gasthaus „zum Schützen“.

Die Büchsenschützen erhalten einen städtischen Beitrag zur Anschaffung einer neuen Fahne.

Der Maler Franz Josef Lamp malt für die Rottweiler Büchsenschützen eine „Schützenlichttafel“.

Die Büchsenschützengesellschaft veröffentlicht neue Statuten.

In der Dominikanerkirche wird vom Konstanzer Weihbischof Fugger von Kirchberg der neue, 
von Meinrad von Au gemalte Bruderschaftsaltar der Armbrustschützen geweiht.

Spiel und Tanz auf dem Schießplatz wird vom Rottweiler Rat untersagt.

Die Stadt Rottweil beteiligt sich erneut an den Kosten einer Schützenfahne.

Das Schützenhaus vor der Hochbrücktorvorstadt wird verkauft.

Das Michaeli-Schießen wird untersagt.

Die Rottweiler Armbrustschützen können letztmals vor der Auflösung ihrer Bruderschaft den
Sebastianstag feierlich begehen.

Das Württembergische Oberamt übernimmt die Aufsicht über die Rottweiler Schützengesellschaft.

Auflösung der Bruderschaft der Büchsenschützen durch den württembergischen Staat.

Alle Gewehre müssen an die württembergischen Behörden abgeliefert werden.

Das Scheibenschießen auf dem Schießplatz „auf der Breite“ wird wieder aufgenommen. Die Schützengesellschaft erhält vom König bis auf Widerruf ein jährliches Gnadengeschenk.

Erstmalige Veröffentlichung des Schützenbüchleins von Lienhart Flexel über das Herrenschießen von
1558 im Rottweiler Gemeinnütziger Anzeiger.

Das Finanzministerium des Königreichs Württemberg streicht seinen den Rottweiler Schützen  bisher gewährten Staatsbeitrag.

Ladhaus und Schießstände beim „Schützen“ sollen neu erbaut werden.

Die Rottweiler Schützen geben sich eine neue Ordnung.

In Rottweil wird das rauchschwache Pulver RCP erfunden.

Das Oberamt untersagt die weitere Benutzung der bisherigen Schießbahn.

Die Rottweiler Schützengesellschaft wird “durch Allerhöchste Entschließung“ als juristische
Persönlichkeit anerkannt.

Die Schießstätte In der Au am Platz einer verschwundenen Wasserburg der Herren von Zimmern wird
mit einem feierlichen Eröffnungsschießen eingeweiht.

Die Rottweiler Schützen richten das Erste Württembergische Kleinkaliber-Landesschießen aus.

Verkauf der Schießanlage In der Au an die Stadt Rottweil mit der Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit, die aussagt, dass die Stadt die Anlage in schießtauglichem Zustand der Gilde unentgeltlich zur Verfügung stellen muss, solange die Schützengilde Rottweil besteht.

Erste Wiederbelebungsversuche des Rottweiler Schützenwesens nach dem 2. Weltkrieg durch die Einberufung einer Versammlung in das Hotel Paradies.

Vier Luftgewehrstände in der Alten Post ermöglichen der wieder aufgelebten Schützengilde erste Trainings- und Preisschießen.

Der alte Schießstand In der Au wurde von der französischen Besatzungsmacht freigegeben und von der Stadt mit bescheidenen Mittel in einen schießtauglichen Zustand versetzt. So konnte im Herbst des gleichen Jahres das 550-jährige Jubiläumsschießen mit Luft- und Kleinkaliber-
gewehren in kleinerem Rahmen durchgeführt werden. Der Festabend mit Jubiläumsfeier und Siegerehrung war im Saal der Pflugbrauerei in Rottweil-Altstadt.

Eine stattliche Zahl Rottweiler Schützen nimmt am Deutschen Bundesschießen in München mit schönen Erfolgen teil.

Fahnenweihe und Fahnenweihschießen.

Teilnahme am Deutschen Bundesschießen in Hannover mit großen Erfolgen der Teilnehmer.

Das 48. Württembergische Landesschießen wird in Rottweil durchgeführt.

Der Württembergische Schützenverband führt seinen ordentlichen Landesschützentag durch den Bezirk Schwarzwald - Hohenzollern in der Halle am Stadion in Rottweil durch.

Die Kgl. Privilegierte Schützengilde Rottweil begeht ihre 575-Jahrfeier mit großen Fest- und Freischießen.

Nach drei Jahren Bauzeit wird das neue Schützenhaus In der Au eingeweiht.

Wir betrauern den Tot unseres Ehren Oberschützenmeister und Ehren Bezirksoberschützenmeister Heinrich Scheidel.

Die Schützengilde feiert ihr 600jähriges Besten mit einem Jubiläumsschießen und der Veröffentlichung einer Festschrift.

Ein Teil des Altbaus wird saniert: die Schützengilde bekommt moderne, barrierefreie Sanitäranlagen.

Die Bogenschützen erhalten eine neue Überdachung.

Die Bogenabteilung wird neu organisiert.

Satzung der Kgl. Privil. Schützengilde
Rottweil 1408

Fassung vom 23. September 2005

Name und Sitz der Gilde

  1. Die Gilde führt den Namen „Kgl. Privil. Schützengilde Rottweil 1408“ und hat ihren Sitz in Rottweil. Die Farben sind grün-weiß. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

Zweck der Gilde

  1. Die Gilde ist gemeinnützig. Sie dient der Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage, der Abhaltung von Veranstaltungen in schießsportlicher Art sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit ihrer Mitglieder, insbesondere der Jugend durch Pflege der Leibesübungen und Kameradschaft. Die Gilde ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt daher keinen Gewinn. Außerdem ist die Gilde politisch und konfessionell neutral. Sie ist Mitglied des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V., sowie des Württembergischen Sportbundes e.V. und des Deutschen Schützenbundes e.V., deren Satzungen sie anerkennt.

Geschäftsjahr

  1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Mitgliedschaft

    1. Die Gilde hat
      a) Aktive Mitglieder über 18 Jahren
      b) Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren
      c) Passive Mitglieder
      d) Ehrenmitglieder

    2. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
      Mitglied können alle Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet das Schützenmeisteramt (SchMA).

    3. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält eine Mitgliedskarte sowie auf Wunsch eine Satzung zum Selbstkostenpreis. Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich, die Satzung der Gilde anzuerkennen und zu achten. Beim Eintritt sind der Mitgliedsbeitrag und eine Aufnahmegebühr in der von der Hauptversammlung festgesetzten Höhe sofort zu bezahlen.

    4. Mitglieder, die sich um die Gilde ganz besondere Verdienste erworben haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben freien oder ermäßigten Zutritt zu allen Gildeveranstaltungen. Ausnahmen werden durch das Schützenmeisteramt von Fall zu Fall bestimmt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Gilde nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten Beiträge zu leisten und die von der Gilde zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebs erlassenen Anordnungen zu achten. Mitglieder, welche die Interessen der Gilde schädigen und trotz wiederholter Mahnung nicht davon ablassen, können aus der Gilde ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Gildebeiträge nach Fälligkeit trotz Aufforderung innerhalb einer Frist von einem Vierteljahr nicht bezahlt werden.
    Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.

Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung auf den Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat. Der Beitrag ist bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft zu bezahlen. Die Gilde kann durch Beschluss des SchMA ein Mitglied der Gilde ausschließen. (§5 Abs. 2). Bei Stimmengleichheit entscheidet der OschM. Das ausgeschlossene Mitglied ist berechtigt, in der nächsten Hauptversammlung Berufung einzulegen, die durch Beschluss endgültig entscheidet. Ausgeschlossene und ausgetretene Mitglieder verlieren jedes Recht an der Gilde und ihren Einrichtungen. Sie haben den Mitgliedsausweis abzugeben.

Beiträge der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied der Gilde bezahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Hauptversammlung bestimmt wird. Sämtliche Einnahmen der Gilde sind zur Erfüllung des Gildezwecks (§ 2) zu verwenden.

Leitung und Verwaltung

    1. Der Oberschützenmeister (OschM) und die beiden Schützenmeister (SchM) leiten die Gildegeschäfte. Jeder vertritt einzeln die Gilde gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis und ohne Beschränkung nach außen soll die Vertretung der Gilde durch einen Schützenmeister nur bei Verhinderung des Oberschützenmeisters erfolgen.

    2. Das Schützenmeisteramt besteht aus dem Oberschützenmeister, dem Ersten und Zweiten Schützenmeister, Schatzmeister, Schriftführer, Sportleiter und Jugendleiter.
      Außerdem werden zu dem Gremium sechs stimmberechtigte Schützenräte im zwei-jährigen Turnus gewählt.

    3. Das SchMA wird von der Hauptversammlung auf vier Jahre gewählt.

    4. Das SchMA unterstützt den OschM in der Leitung der Gilde. Ihm obliegt es, die Veranstaltungen der Gilde festzulegen sowie Sonderausschüsse zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen. Er entscheidet in allen in der Satzung vorgesehenen Fällen. Die SchMA-Sitzungen werden geleitet vom OschM, im Falle seiner Verhinderung vom SchM. Über die Sitzungen und Beschlüsse wird vom Schriftführer Protokoll geführt, das vom Sitzungsleiter gegenzuzeichnen ist.

  1. Die Hauptversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Sie haben vor dem Rechnungsabschluss eine ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber in der Hauptversammlung Bericht zu erstatten.

  2. Sämtliche Organe der Gilde üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Mittel der Gilde dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gilde. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  3. Die Hauptversammlung wird geleitet vom OschM, im Falle seiner Verhinderung vom Ersten SchM. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Zeitungsanzeige in einer Tageszeitung unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen.

    1. Die Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten:
      a) Bericht des OschM und seiner Mitarbeiter über das abgelaufene Geschäftsjahr.
      b) Entlastung des OschM und seiner Mitarbeiter.
      c) Etwa anfallende Wahlen des OschM, der SchM, der Schützenräte und weiteren Mitgliedern des SchMA sowie der Kassenprüfer.
      d) Genehmigung des Haushaltvoranschlags
      e) Entscheidung über Beschwerden gegen den Ausschluss eines Gilde-Mitglieds
      f) Beschlussfassung über den An- und Verkauf von Grundstücken
      g) Satzungsänderungen
      h) Verschiedenes

    2. Anträge zur Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden.

    3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

    4. Die Versammlung wird geleitet vom OschM, im Falle seiner Verhinderung vom 1. oder 2. SchM. Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom OschM und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

    1. Der OSchM kann jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung mit einer Frist von einer Woche einberufen.

    2. Der OschM muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Grundes verlangt wird.

    3. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Hauptversammlung.

  4. Zur Beschlussfassung über folgende Punkte ist die Mehrheit von drei Viertel der in der Hauptversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich:

    1. Änderung der Satzung.
      Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, neu eingefügt oder aufgehoben, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.

    2. Ausschluss eines Mitglieds.

    3. Auflösung bzw. Verschmelzung der Gilde, wenn nicht mindestens sieben Mitglieder sich entschließen, sie weiterzuführen. In diesem Fall kann die Gilde nicht aufgelöst werden. Die Auflösung oder Verschmelzung der Gilde kann nur auf einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung eine entsprechende Beschlussfassung angekündigt ist.

    1. Im Fall der Auflösung der Gilde oder Aufhebung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes, ist das gesamte Vermögen der Stadtverwaltung Rottweil treuhänderisch zu übergeben, mit der Auflage, es so lang zu verwalten, bis es für gleiche Zwecke (s. § 2) wieder verwendet werden kann.

    2. Ist nach Ablauf von zwei Jahren eine Verwendung für diesen Zweck nicht möglich, so fällt das Vermögen an die Stadt Rottweil mit der Auflage, es für gemeinnützige sportliche oder kulturelle Zwecke ausschließlich und unmittelbar zu verwenden.

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